Sie haben sich für einen Interim Manager entschieden. Jetzt schließen wir als Projektträger zwei Verträge, einen mit dem Kunden und einen mit dem Interim Manager.
Im Vertrag mit dem Kunden wird geregelt:
Festlegung der Aufgaben
Berichtswege
Laufzeit des Vertrages, Einsatzintensität (Voll- oder Teilzeit), Kündigungs- und Verlängerungsoptionen
Honorar und Spesen (in der Regel vereinbaren wir Tageshonorare plus Spesen)
Haftung und Geheimhaltung
Von Beginn bis Ende des Projektes halten wir Kontakt mit den Parteien und begleiten das Projekt im Rahmen unseres Vertrags-Controlling.